Juristische Gesellschaft zu Berlin

In Berlin besteht seit dem 7. Mai 1859 eine juristische Gesellschaft. Sie führt den Namen "Juristische Gesellschaft zu Berlin" und hat in dieser Stadt ihren Sitz. Durch kgl. Erlass vom 7. Mai 1885 sind ihr die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Zweck der Gesellschaft ist es, die Rechtswissenschaft durch wissenschaftliche Vorträge und deren Veröffentlichung zu fördern.


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